Beschreibung
Detailbeschreibung
Ab 1230 entstanden, zentral am Marktplatz gelegen, drei Giebelhäuser, die in den folgenden drei Jahrhunderten mehrfach erweitert wurden. Dies erklärt die verschiedenen Baustile der Gebäudeteile. Insbesondere Gotik und Renaissance sind hier vertreten. Die marktseitigen Fassaden beeindrucken mit der großen Schauwand, den hellen Renaissancelauben und den hohen Turmspitzen. Im Innern begeistert insbesondere der prächtige Audienzsaal, in dem vormals das Obergericht der Hanse untergebracht war. Aus der Renaissance stammt die Saaltür des Lübecker Meisters Tönnies Evers d.Ä. aus dem Jahre 1573, die u.a. des Urteil Salomons zeigt. Der darüber befindlichen Spruch in der damaligen Amtssprache Niederdeutsch „Beide part schal ein richter horen und den ordel“ besagt: Beide Parteien soll ein Richter hören und dann urteilen.“
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