Die napoleonische Herrschaft war den Lübecker:innen durchaus zuwider, aber es war aus heutiger Sicht nicht alles schlecht, denn die Franzosen führten auch neue, gar revolutionäre Vorgehensweisen ein. So hat der französische Präfekt 1811 das amtliche Sterberegister eingeführt und 1812 ein Verbot von Beerdigungen innerhalb der Stadtmauern erlassen. Zuvor wurden die Toten – abgesehen von Opfern durch Pest, Lepra und Cholera – in der Regel in den Kirchen, auf den Kirchhöfen und innerhalb von Klostermauern bestattet. Dies hatte gute Gründe, denn die Menschen waren sich ihrer Fehlbarkeit bewusst, sahen sich als schwache Sünder und fühlten sich vom Satan und seinen Manipulationen bedroht. Die Furcht, dass der Teufel sich nach dem Ableben der Seele bemächtigen konnte, war groß und trotz vorheriger Beichte und Absolution fühlte man sich auf einem Boden, auf dem Satan keine Macht hatte, einfach sicherer. Dies führte Anfang des 19. Jahrhunderts zu erheblichem Platzmangel und auch hygienischen Missständen. Zwar wurde die neue Verordnung zum Bestattungswesen von den Lübecker:innen zunächst abgelehnt und schon ein Jahr später, als die Stadt befreit wurde, wieder aufgehoben, aber spätestens mit der Einweihung des Burgtorfriedhofs 1832 vor den Toren der Stadt obsiegte die Vernunft.
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